Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
BAUSTELLV · 13 Normen
- § 1Ziele, Begriffe
- § 2Planung der Ausführung des Bauvorhabens
- § 3Koordinierung
- § 4Beauftragung
- § 5Pflichten der Arbeitgeber
- § 6Pflichten sonstiger Personen
- § 6aBeratung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten
- § 7Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften
- § 8Inkrafttreten und Übergangsvorschrift
- Anhang I
- Anhang II
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.