§ 8 – Inkrafttreten und Übergangsvorschrift

BAUSTELLV · Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

(1)Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)Für Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor dem 1. April 2023 begonnen worden ist, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 BAUSTELLV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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