§ 1 – Regelungsgegenstand
BBHV · Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 30.09.2011 – 2 B 66/11
Die Aufwendungen zu einem operativen Eingriff in einen gesunden Körper, durch den das subjektiv als belastend empfundene Aussehen verändert wird, sind auch dann nicht notwendig im beihilferechtlichen Sinne, wenn die Belastungen das Ausmaß einer psychischen Krankheit angenommen haben (im Anschluss an die stRspr des BSG zu § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V <juris: SGB 5>).
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