§ 57 – Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren
BDG · Bundesdisziplinargesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 03.02.2026 – 2 B 39.25ECLI:DE:BVerwG:2026:030226B2B39.25.0
- BVerwG, Beschl. v. 02.05.2025 – 2 B 39/24ECLI:DE:BVerwG:2025:020525B2B39.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 09.01.2024 – 2 B 13/23ECLI:DE:BVerwG:2024:090124B2B13.23.0
- BVerwG, Urt. v. 20.04.2023 – 2 A 18/21ECLI:DE:BVerwG:2023:200423U2A18.21.0
Enthält ein Strafurteil zur Frage der Schuldfähigkeit des Täters keine Ausführungen, so ist wegen des für das Strafgericht vorgegebenen Prüfprogramms davon auszugehen, dass es das Vorliegen eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat. Die Bindung an diese Feststellung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG steht auch der Prüfung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB durch das Disziplinargericht entgegen, weil § 21 StGB ein Eingangsmerkmal i. S. v. § 20 StGB voraussetzt.
- BGH, Urt. v. 18.11.2019 – NotSt (Brfg) 4/18ECLI:DE:BGH:2019:181119UNOTST.BRFG.4.18.0
1. Zu der Entfernung eines Notars aus dem Amt. 2. Zu der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils im Disziplinarverfahren gegen einen Notar.
- BVerwG, Urt. v. 24.10.2019 – 2 C 4/18ECLI:DE:BVerwG:2019:241019U2C4.18.0
- BVerwG, Urt. v. 24.10.2019 – 2 C 3/18ECLI:DE:BVerwG:2019:241019U2C3.18.0
1. Bei einem beamteten Lehrer führt der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften - auch bei geringer Anzahl oder niederschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 2. Der konkreten im Wege der Strafzumessung ausgesprochenen Strafe kommt aufgrund der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht keine die disziplinare Maßnahmebemessung begrenzende Indizwirkung zu.
- BVerwG, Beschl. v. 30.04.2019 – 2 B 52/18ECLI:DE:BVerwG:2019:300419B2B52.18.0
- BVerwG, Beschl. v. 08.03.2019 – 2 B 45/18ECLI:DE:BVerwG:2019:080319B2B45.18.0
- BVerwG, Urt. v. 07.03.2019 – 2 WD 11/18ECLI:DE:BVerwG:2019:070319U2WD11.18.0
1. Bei einem Strafurteil, das als Folge eines auf das Strafmaß beschränkten Einspruchs ergeht, entfalten die zugrunde gelegten Tatsachenfeststellungen des Strafbefehls keine Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO. 2. Die in einem Strafbefehl getroffenen Tatsachenfeststellungen können nach § 84 Abs. 2 WDO vom Wehrdienstgericht zugrunde gelegt werden, sofern die Beteiligten gegen sie nicht substantiierte Zweifel geltend gemacht haben (Änderung der Senatsrechtsprechung). 3. Begeht ein Reserveoffizier nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst vorsätzlich und wiederholt Steuerhinterziehungen im fünf- oder sechsstelligen Betragsbereich begründet dies regelmäßig ein unwürdiges Verhalten, das seine Wiederverwendung im bisherigen Dienstgrad ausschließt.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 57 BDG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 57 BDG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.