Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung
BEIRATSV · 9 Normen
- § 1Errichtung des Beirates
- § 2Mitglieder des Beirates
- § 3Berufung und Dauer der Mitgliedschaft
- § 4Aufgaben des Beirates
- § 5Geschäftsordnung
- § 6Geschäftsführung
- § 7Inkrafttreten
Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.