Anlage 1 – (zu § 11 Absatz 2)

BELWERTV · Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1713 - 1714)
Verwaltungskosten a)WohnungsbauFür Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Garagen und Tiefgaragenstellplätze:die in Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2) der Immobilienwertermittlungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung genannten Beträge
b)Gewerbliche Objekte1 Prozent des Jahresrohertrags
In jedem Einzelfall ist darauf zu achten, dass der ausgewiesene absolute Betrag unzweifelhaft für eine ordnungsgemäße Verwaltung angemessen ist.
Instandhaltungskosten
Kalkulationsbasis: Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungskosten zu berücksichtigen.a)Lager- und Produktionshallen, gewerbliche Objekte einfachen Standards und Selbstbedienungs-Verbrauchermärkte:0,8 Prozent
b)Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard:0,5 Prozent
c)Hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte:0,4 Prozent
Mietausfallwagnis a)Wohnungsbau:2 Prozent
b)Gewerbliche Objekte:4 Prozent
Modernisierungsrisiko
Berechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen).a)Geringes Modernisierungsrisiko(zum Beispiel größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard):0,2 Prozent
b)Mittleres Modernisierungsrisiko(zum Beispiel innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit einfachem Standard):0,5 Prozent
c)Hohes Modernisierungsrisiko(zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard):0,75 Prozent.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 BELWERTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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