Anlage 2 – (zu § 12 Absatz 2)

BELWERTV · Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714)
A)Wohnwirtschaftliche Nutzung:Wohnhäuser:80 Jahre
B)Gewerbliche Nutzung: a)Geschäftshäuser und Bürohäuser:60 Jahre
b)Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:40 Jahre
c)Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:30 Jahre.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 BELWERTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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