§ 6 – Inhalt der Prüfung im Prüfungsteil „Personalmanagement“

BETRWHWOPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

(1)Im Handlungsbereich „Personal planen und gewinnen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine an den strategischen Unternehmenszielen orientierte, nachhaltige und ethisch verantwortungsvolle Personalplanung und Personalgewinnungspolitik realisieren zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1.Unternehmenskultur auf- und ausbauen sowie überprüfen,
2.quantitative und qualitative Personalplanung entwickeln und bedarfsgerecht anpassen,
3.Personalmarketingkonzept planen, umsetzen und überprüfen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewinnen und auswählen,
4.Konzept zur betrieblichen Berufsausbildung auch unter Nutzung von Ausbildungskooperation entwickeln.
(2)Im Handlungsbereich „Personal führen und entwickeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Umsetzung der betrieblichen Unternehmensstrategie motivieren sowie deren berufliche Entwicklung entsprechend den individuellen und den Unternehmensinteressen gestalten zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen und motivieren,
2.Konflikte im Unternehmen bewältigen, betriebliche Kommunikation gestalten,
3.betriebliche Anreiz- und Entgeltsysteme gestalten,
4.Instrumente der Personalentwicklung auswählen und einsetzen, nachhaltige Personalentwicklung sowie Planung und Organisation von Weiterbildung realisieren.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 BETRWHWOPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 6 BETRWHWOPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.