Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
BFAAG · 10 Normen
- § 1Errichtung und Sitz des Bundesamts
- § 2Aufgaben des Bundesamts
- § 3Aufsicht
- § 4Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- § 5Wahl des Personalrats
- § 6Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- § 7Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- § 8Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- § 9Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- § 10Aufbauzulage
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.