Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
BFJEAKTFKV · 9 Normen
- § 1Elektronische Aktenführung
- § 2Übermittlung elektronischer Dokumente
- § 3Weitere sichere Übermittlungswege
- § 4Erstellung elektronischer Dokumente durch das Bundesamt
- § 5Elektronische Formulare
- § 6Abschriften und beglaubigte Abschriften durch das Bundesamt
- § 7Bekanntmachung technischer Anforderungen
- § 8Inkrafttreten
Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.