§ 4b – Bundesamt für Logistik und Mobilität

BFSTRMG · Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen

Vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4b BFSTRMG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4b BFSTRMG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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