§ 1698a – Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 20.05.2020 – B 13 R 4/18 RECLI:DE:BSG:2020:200520UB13R418R0
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Anspruch des Rentenversicherungsträgers auf Erstattung der für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten zu Unrecht erbrachten Rente gegen die Personen, die als Verfügungsberechtigte über den entsprechenden Betrag ein bankübliches Zahlungsgeschäft vorgenommen haben, ohne dabei aufgrund rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher Vertretungsmacht für einen Dritten zu handeln.
- BSG, Urt. v. 14.12.2016 – B 13 R 9/16 RECLI:DE:BSG:2016:141216UB13R916R0
Ein gerichtlich bestellter Betreuer, der in Unkenntnis des Todes des Betreuten über die zu Unrecht gezahlte Rente zugunsten Dritter verfügt, kann vom Rentenversicherungsträger nicht auf Erstattung in Anspruch genommen werden.
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