§ 1753 – Annahme nach dem Tode
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 04.06.2025 – XII ZB 320/23ECLI:DE:BGH:2025:040625BXIIZB320.23.0
1. Der Annehmende muss im Zeitpunkt der notariell beurkundeten Stellung des Adoptionsantrages uneingeschränkt geschäftsfähig gewesen sein. Dabei muss die Geschäftsfähigkeit des Annehmenden positiv festgestellt werden; nach Erschöpfung sämtlicher Erkenntnismöglichkeiten verbleibende Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Annehmenden im Zeitpunkt des Adoptionsantrages stehen dem Ausspruch der Adoption entgegen. 2. Demgegenüber ist es für den Ausspruch der Annahme nicht von vornherein schädlich, wenn die zunächst vorhandene Geschäftsfähigkeit des Annehmenden nach wirksamer Antragstellung im Laufe des Adoptionsverfahrens bis zur Entscheidung des Gerichts nachträglich wegfällt. 3. In diesem Fall wird der Ausspruch einer Minderjährigenadoption allerdings regelmäßig aus Gründen des Kindeswohls scheitern, weil der Annehmende, der seine Geschäftsfähigkeit verloren hat, selbst hilfebedürftig geworden ist und ihm deshalb die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes nicht mehr anvertraut werden und er dessen rechtliche Vertretung als Sorgeberechtigter nicht mehr übernehmen kann. Für solche Erwägungen ist bei der Erwachsenenadoption demgegenüber kein Raum, weil das volljährige Kind über seinen Wunsch, ein Wahlverwandtschaftsverhältnis zu einem geschäftsunfähig gewordenen Annehmenden herzustellen, selbst entscheiden kann.
- BGH, Beschl. v. 11.08.2021 – XII ZB 18/21ECLI:DE:BGH:2021:110821BXIIZB18.21.0
Auch im Fall der Volljährigenadoption kann ein Ehepaar den Anzunehmenden - abgesehen von den Ausnahmen des § 1741 Abs. 2 Satz 3 und 4 BGB sowie des § 1766a Abs. 3 BGB - nur gemeinschaftlich annehmen, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1753 BGB und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 1753 BGB direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.