§ 2265 – Errichtung durch Ehegatten
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 15.04.2021 – IX ZR 143/20ECLI:DE:BGH:2021:150421UIXZR143.20.0
Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind.
- BGH, Beschl. v. 10.12.2014 – IV ZR 31/14
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