§ 2267 – Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – IV ZB 30/20ECLI:DE:BGH:2021:101121BIVZB30.20.0
Zur Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden.
- BGH, Beschl. v. 19.06.2019 – IV ZB 30/18ECLI:DE:BGH:2019:190619BIVZB30.18.0
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem Schlusserben "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens" eingesetzt wurden.
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