§ 2361 – Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 17.09.2020 – V ZB 8/20ECLI:DE:BGH:2020:170920BVZB8.20.0
Mit einem eingezogenen Erbschein kann der Nachweis der Erbfolge gemäß § 35 Abs. 1 GBO nicht geführt werden.
- BGH, Urt. v. 14.04.2010 – IV ZR 135/08
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