§ 30 – Besondere Vertreter
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 03.12.2025 – 4 AZR 101/25ECLI:DE:BAG:2025:031225.U.4AZR101.25.0
- BGH, Beschl. v. 11.08.2025 – AnwZ (Brfg) 18/25ECLI:DE:BGH:2025:110825BANWZ.BRFG.18.25.0
- BAG, Beschl. v. 11.07.2024 – 9 AZB 9/24ECLI:DE:BAG:2024:110724.B.9AZB9.24.0
- BAG, Urt. v. 03.05.2022 – 3 AZR 472/21ECLI:DE:BAG:2022:030522.U.3AZR472.21.0
Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns hinausgehen, künftig eingeschränkt werden könnten. Die wirtschaftlich drohende Situation muss über die vorhandenen und bereits fest geplanten Maßnahmen als Ausdruck gewerkschaftlichen Tätigwerdens hinaus eine Einschränkung der gewerkschaftlichen Handlungsspielräume befürchten lassen. Gewerkschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten müssen dabei so beeinträchtigt werden, dass eine vernünftige Gewerkschaftspolitik dies zum Anlass nehmen kann, zu reagieren.
- BAG, Urt. v. 10.12.2013 – 3 AZR 796/11
Eine Bestimmung in einer Pensionsordnung, nach der ein Anspruch auf eine Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit nur besteht, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls mindestens das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Sie verstößt weder gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters noch führt sie zu einer unangemessenen Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 17.07.2013 – 1 BvR 2540/12ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130717.1bvr254012
- BGH, Urt. v. 11.07.2013 – III ZR 31/12
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