§ 654 – Verwirkung des Lohnanspruchs
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 15.08.2022 – IX ZB 17/21ECLI:DE:BGH:2022:150822BIXZB17.21.0
- BGH, Beschl. v. 12.09.2019 – IX ZB 75/18ECLI:DE:BGH:2019:120919BIXZB75.18.0
- BGH, Beschl. v. 18.12.2018 – 3 StR 270/18ECLI:DE:BGH:2018:181218B3STR270.18.0
- BGH, Beschl. v. 22.11.2018 – IX ZB 14/18ECLI:DE:BGH:2018:221118BIXZB14.18.0
1a. Ein Insolvenzverwalter, der zum Nachteil der Masse eine strafbare Untreue begeht, um sich oder einen nahen Angehörigen zu bereichern, handelt regelmäßig in besonders schwerem Maß verwerflich und verwirkt in der Regel seinen Anspruch auf Vergütung. 1b. Hat der Insolvenzverwalter seinen Anspruch auf Vergütung verwirkt, ist der Insolvenzverwalter mit seinem Anspruch auf Vergütung insgesamt ausgeschlossen. 2. Die Verwirkung des Anspruchs auf Vergütung erstreckt sich regelmäßig auch auf die vom Insolvenzverwalter als Pauschsatz geltend gemachten Auslagen.
- BFH, Urt. v. 28.08.2013 – XI R 4/11
Ein Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus ihm von Spielervermittlern erteilten Rechnungen setzt voraus, dass der Verein --und nicht etwa der betreffende Spieler-- Empfänger der in Rechnung gestellten Leistungen ist .
- BGH, Urt. v. 18.10.2012 – III ZR 106/11
- BGH, Urt. v. 25.10.2011 – XI ZR 67/11
§ 4 Abs. 1 Satz 1 EAEG § 654 BGB
- BGH, Beschl. v. 09.06.2011 – IX ZB 248/09
Wer aufgrund schwerwiegender Straftaten charakterlich ungeeignet ist, fremdes Vermögen zu verwalten, und gleichwohl die Bestellung zum Insolvenzverwalter annimmt, kann von einer Vergütung ausgeschlossen sein .
- BGH, Urt. v. 12.05.2011 – III ZR 107/10
1. Zur Nichtigkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossenen "Beratungsvertrag Sanierung" . 2. Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs für erbrachte Beratungsleistungen unter dem Gesichtspunkt der schwerwiegenden (Treue-)Pflichtverletzung .
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