§ 672 – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 07.06.2018 – V ZB 252/17ECLI:DE:BGH:2018:070618BVZB252.17.0
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