§ 811 – Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 08.09.2015 – B 1 KR 36/14 RECLI:DE:BSG:2015:080915UB1KR3614R0
1. Die Behandlung Versicherter in einer rechtlich unselbstständigen Eigeneinrichtung begründet zwischen Versicherten und Krankenkasse ein öffentlich-rechtliches Behandlungsverhältnis. 2. Der Anspruch Versicherter auf Einsichtnahme in ihre Patientenakten bei der rechtlich unselbstständigen Eigeneinrichtung ist gegen die Krankenkasse im Wege der echten Leistungsklage geltend zu machen. 3. Der Anspruch Versicherter auf Unterstützung bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern ist gegen die Krankenkasse im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage geltend zu machen.
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