Art. 2
BGBEG · Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 23.04.2021 – V ZR 248/19ECLI:DE:BGH:2021:230421UVZR248.19.0
- BAG, Urt. v. 24.03.2021 – 10 AZR 16/20ECLI:DE:BAG:2021:240321.U.10AZR16.20.0
Erhebt ein Arbeitnehmer Klage auf Beschäftigung und ist allein die Art der Beschäftigung streitig, ist die Klage hinreichend bestimmt, wenn im Klageantrag das Berufsbild genannt ist, nach dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll.
- BAG, Urt. v. 18.08.2011 – 8 AZR 187/10
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