Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
BGG · 31 Normen
- § 1Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
- § 2Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 3Menschen mit Behinderungen
- § 4Barrierefreiheit
- § 5Zielvereinbarungen
- § 6Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
- § 7Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
- § 8Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 9Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 10Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 11Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 12Öffentliche Stellen des Bundes
- § 12aBarrierefreie Informationstechnik
- § 12bErklärung zur Barrierefreiheit
- § 12cBerichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
- § 12dVerordnungsermächtigung
- § 12eMenschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12fAusbildung von Assistenzhunden
- § 12gPrüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12hHaltung von Assistenzhunden
- § 12iZulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12jFachliche Stelle und Prüfer
- § 12kStudie zur Untersuchung
- § 12lVerordnungsermächtigung
- § 13Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- § 14Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
- § 15Verbandsklagerecht
- § 16Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
- § 17Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 18Aufgabe und Befugnisse
- § 19Förderung der Partizipation
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.