(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1088 - 1089)A.KriterienBei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden: Parameter Erforderlicher Anteil gültiger Daten
Einstundenmittelwerte 75 % (d. h. 45 Minuten)
Achtstundenmittelwerte 75 % der Werte (d. h. sechs Stunden)
Höchster Achtstundenmittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten 75 % der stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag)
AOT40 90 % der Einstundenmittelwerte während des zur Berechnung des AOT40-Werts festgelegten Zeitraums
Jahresmittelwert jeweils getrennt: 75 % der Einstundenmittelwerte während des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember)
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte je Monat 90 % der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90 % der Einstundenmittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte pro Jahr fünf von sechs Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September)
B.ZielwerteZiel Mittelungszeitraum Zielwert Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte
Schutz der menschlichen Gesundheit höchster Acht- stundenmittelwert pro Tag 120 µg/m3 dürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre2) 1.1.2010
Schutz der Vegetation Mai bis Juli AOT40 (berechnet anhand von Einstundenmittelwerten)18 000 µg x h
m3
, gemittelt über fünf Jahre 1.1.2010
C.Langfristige ZieleZiel Mittelungszeitraum Langfristiges Ziel Zeitpunkt, zu dem der Zielwert erreicht werden sollte
Schutz der menschlichen Gesundheit höchster Acht- stundenmittelwert pro Tag innerhalb eines Kalenderjahres 120 µg/m3 nicht festgelegt
Schutz der Vegetation Mai bis Juli AOT40 (berechnet anhand von Einstunden- mittelwerten)6 000 µg x h
m3
nicht festgelegt
Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte anhand des folgenden Faktors berechnet:AOT40Schätzwert = AOT40Messwert x mögliche Gesamtstundenzahl*) ___________________ Zahl der gemessenen Stundenwerte
Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition (d. h. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli jedes Jahres (zum Schutz der Vegetation) und vom 1. April bis zum 30. September jedes Jahres (zum Schutz der Wälder)).Die Einhaltung der Zielwerte wird zu diesem Termin beurteilt. Dies bedeutet, dass das Jahr 2010 das erste Jahr sein wird, das herangezogen wird, um zu berechnen, ob die Zielwerte im betreffenden Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum eingehalten wurden.Können die drei- bzw. fünfjährigen Durchschnittswerte nicht anhand vollständiger und aufeinanderfolgender Jahresdaten ermittelt werden, sind mindestens die folgenden jährlichen Daten vorgeschrieben, um zu überprüfen, ob die Zielwerte eingehalten wurden:–Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: gültige Daten für ein Jahr,
–Zielwert zum Schutz der Vegetation: gültige Daten für drei Jahre.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.