Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
BINSCHABF_BKAG · 25 Normen
- § 1Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
- § 2Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
- § 3Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
- § 4Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
- § 5Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
- § 6Allgemeine Auskunftspflichten
- § 7Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
- § 8Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
- § 9Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
- § 10Besondere Pflichten des Schiffsführers
- § 11Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
- § 12Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffsbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
- § 13Ordnungswidrigkeitendatei
- § 14Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
- § 15Zuständige Behörden der Länder
- § 16Gleichwertigkeiten
- § 17Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
- § 18Verordnungsermächtigungen
- § 19Übertragung von Aufgaben
- § 20Datenübermittlung und Datenaustausch
- § 21Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftsteuer
- § 22Bußgeldvorschriften
- § 23Übergangsbestimmungen
- § 24Zeitliche Anwendungsvorschrift
- § 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.