§ 14 – Genauigkeit

BINSCHEO · Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als –1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,
–5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,
–¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,
gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 BINSCHEO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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