Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
BINSCHKAPAUSBV · 17 Normen · 3 Anhänge
Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7Inhalt des Teiles 1
- § 8Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 9Inhalt des Teiles 2
- § 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereich „Planen von Reisen“
- § 12Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“
- § 13Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 14Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 15Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 17Inkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.