Anlage 2 – (zu § 11 Absatz 1)

BINSCHKAPAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin

(Fundstelle: BGBl.
I 2022, 288 - 289)
Die folgenden Prüfungselemente entsprechen den Elementen nach Anhang II Abschnitt IV Anlage 1 der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 2.
August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit (ABl.
L 6 vom 10.1.2020, S. 15).Lfd.
Nr.
Prüfungselemente Kategorie I-II
1 2 3
1 auf europäischen Binnenwasserstraßen mit Schleusen und Schiffshebewerken gemäß den Frachtverträgen mit dem Spediteur navigieren I
2 die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigen II
3 den technischen Bauwerken und Profilen der Wasserstraßen Rechnung tragen und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen I
4 eine sichere Besatzung des Fahrzeugs gemäß den anwendbaren Vorschriften sicherstellen I
5 für einen sicheren Zugang zum Fahrzeug sorgen II
6 die Grundsätze des Schiffsbaus in der Binnenschifffahrt beachten II
7 die Konstruktion von Fahrzeugen und ihr Verhalten im Wasser, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Festigkeit, unterscheiden II
8 die Bauteile des Fahrzeugs und die Schadenskontrolle und -analyse verstehen II
9 Maßnahmen zum Schutz der Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs ergreifen I
10 die Funktionen der Fahrzeugausrüstung verstehen II
11 die speziellen Anforderungen bei der Beförderung von Ladung und Fahrgästen beachten I
12 die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Ladung verstehen II
13 Staupläne unter Berücksichtigung von Kenntnissen über das Laden von Ladungen und Ballastsysteme erstellen, um die Belastung des Schiffskörpers in annehmbaren Grenzen zu halten I
14 die Be- und Entladevorgänge im Hinblick auf eine sichere Beförderung kontrollieren I
15 verschiedene Güter und deren Eigenschaften unterscheiden, um ein sicheres Laden der Güter nach dem Stauplan zu überwachen und zu gewährleisten II
16 die Auswirkungen von Ladung und Ladevorgängen auf Trimmlage und Stabilität beachten I
17 die effektive Tonnage des Fahrzeugs überprüfen, Stabilitäts- und Trimmdiagramme sowie Geräte zur Festigkeitsberechnung, einschließlich automatischer datenbasierter Ausrüstung (ADB-Ausrüstung), zur Überprüfung von Stauplänen verwenden I
18 die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Fahrgästen verstehen II
19 Sicherheitsübungen gemäß der Sicherheitsrolle organisieren und überwachen, um ein sicheres Verhalten in möglichen Gefahrensituationen zu gewährleisten II
20 mit Fahrgästen in Notsituationen kommunizieren I
21 eine Analyse der Gefahren an Bord bezüglich der Beschränkung des Zugangs für Fahrgäste festlegen und überwachen sowie ein wirksames Bordschutzsystem erstellen, um unbefugten Zutritt zu verhindern II
22 Berichte von Fahrgästen (d. h. über unvorhergesehene Ereignisse, Beleidigungen, Vandalismus) analysieren, um angemessen zu reagieren II
23 mögliche Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten an Bord verhüten II
24 technische und interne Dokumentation auswerten II
25 ein sicheres Verhalten der Besatzungsmitglieder in Bezug auf die Verwendung von Werk- und Zusatzstoffen gewährleisten II
26 Arbeitsaufträge so festlegen, überwachen und kontrollieren, dass die Besatzungsmitglieder in der Lage sind, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig durchzuführen II
27 Materialien und Werkzeug unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Umweltschutzes kaufen und prüfen II
28 sicherstellen, dass Drähte und Seile den Angaben des Herstellers und ihrem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden II
29 die nationale, europäische und internationale Sozialgesetzgebung anwenden II
30 ein striktes Alkohol- und Drogenverbot durchsetzen und bei Verstößen angemessen reagieren, Verantwortung übernehmen und die Folgen von Fehlverhalten aufzeigen II
31 die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten an Bord organisieren II
32 nationale und internationale Rechtsvorschriften anwenden und geeignete Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung ergreifen II
33 die Gültigkeit des Zeugnisses des Fahrzeugs und anderer für das Fahrzeug und dessen Betrieb relevanter Dokumente kontrollieren und überwachen I
34 die Sicherheitsvorschriften bei allen Arbeitsabläufen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einhalten, um Unfälle zu vermeiden I
35 alle für die Reinigung geschlossener Räume erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Öffnen, Betreten und Reinigen dieser Räume durch andere Personen kontrollieren und überwachen II
36 Rettungsmittel und die korrekte Anwendung persönlicher Schutzausrüstung kontrollieren II
37 Vorbereitungen für Rettungspläne für verschiedene Arten von Notfällen einleiten II
38 Vorsichtsmaßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergreifen und entsprechende Ausrüstung verwenden II
39 die Umweltschutzgesetze anwenden II
40 Geräte und Materialien wirtschaftlich und umweltfreundlich einsetzen II

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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