§ 14 – Besondere Berechtigung für Fahren unter Radar

BINSCHPERSBEF_HPRV · Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung

(1)Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für Fahren unter Radar besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Prüfung wird als schriftliche oder digitale Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt. Zur Beantwortung der Fragen muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine oder mehrere Antworten durch Ankreuzen als richtig auswählen. Die praktische Prüfung findet auf einem Binnenschiff oder am Simulator statt.
(2)Die maximale Bearbeitungszeit für die theoretische Prüfung beträgt 60 Minuten. Die praktische Prüfung dauert zwischen 45 und 60 Minuten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 BINSCHPERSBEF_HPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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