§ 122 – Evaluierung

BINSCHPERSV · Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Das Bundesministerium für Verkehr evaluiert die Regelungen dieser Verordnung und ihre Anwendung bis zum Ablauf des 17. Januar 2037 nach Maßgabe des Artikels 28 der Richtlinie (EU) 2017/2397.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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