Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
BINSCHPERSV · 184 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
- § 4Zuständige Behörde
- § 5Identitätsnachweis
- § 6Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
- § 7Übersetzungen
- § 8Gebühren und Auslagen
- § 9Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
- § 10Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
- § 11Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- § 12Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- § 13Amtlicher Berechtigungsschein
- § 14Befreiungsmöglichkeiten
- § 15Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
- § 15aErweiterung des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
- § 16Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
- § 17Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
- § 18Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
- § 19Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
- § 20Medizinische Tauglichkeit
- § 21Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 22Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 23Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
- § 24Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
- § 25Fahrzeit
- § 26Nachweis der Fahrzeiten
- § 27Anerkennung von Fahrzeit
- § 28Schifferdienstbuch
- § 29Decksleute
- § 30Leichtmatrose und Leichtmatrosin
- § 31Matrose und Matrosin
- § 32Bootsleute
- § 33Steuerleute
- § 34Maschinenkundige
- § 35Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
- § 37Erwerb des Unionspatentes
- § 38Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
- § 39Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 40Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 41Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
- § 42Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
- § 43Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
- § 44Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
- § 45Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
- § 46Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- § 47Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
- § 48Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 49Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 50Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 51Atemschutzgerättragende Personen
- § 52Durchführung der Prüfungen
- § 53Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
- § 54Lehrgänge für Maschinenkundige
- § 55Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
- § 56Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- § 57Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- § 58Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
- § 59Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
- § 60Ausstellung des Schifferdienstbuches
- § 61Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
- § 62Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
- § 63Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
- § 64Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
- § 65Durchführung der Prüfung
- § 66Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- § 67Zulassung zur Prüfung
- § 68Prüfungskommissionen
- § 69Bestellung der beisitzenden Mitglieder
- § 70Befreiungen und Erleichterungen
- § 71Nachteilsausgleich
- § 72Nachprüfungen von Prüfungsteilen
- § 73Wiederholung der gesamten Prüfung
- § 74Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
- § 75Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
- § 76Prüfungsordnung
- § 77Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
- § 78Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 79Erteilung der besonderen Berechtigung
- § 80Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
- § 81Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
- § 82Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
- § 83Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
- § 84Ausstellung des Schifferdienstbuches
- § 85Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
- § 86Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- § 87Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 88Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
- § 89Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
- § 90Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
- § 91Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 92Aussetzung ausländischer Unionspatente
- § 93Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
- § 94Entzug des Befähigungszeugnisses
- § 95Sicherstellung des Befähigungszeugnisses
- § 96Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
- § 97Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
- § 98Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
- § 99Nutzung neuer Technologien
- § 100Aufgaben auf Fahrgastschiffen
- § 101Betriebsformen
- § 102Bordbuch
- § 103Dienst- und Ruhezeiten
- § 104Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
- § 105Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
- § 106Mindestbesatzung auf Schubverbänden
- § 107Mindestbesatzung auf Schleppbooten
- § 108Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
- § 109Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
- § 110Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- § 111Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
- § 112Mindestbesatzung auf Personenfähren
- § 113Mindestbesatzung auf Wagenfähren
- § 114Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
- § 115Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
- § 116Abweichungen
- § 117Ausnahmebewilligungen
- § 118Zusätzliche Bestimmungen
- § 119Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
- § 120Ordnungswidrigkeiten
- § 121Überwachung
- § 122Evaluierung
- § 123Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
- § 124Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
- § 125Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
- § 126Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 127Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
- § 128Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
- § 129Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 130Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
- § 131Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
- § 132Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- § 133Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- § 134Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
- § 135Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
- § 136Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
- § 137Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- § 138Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
- § 139Umtausch von Radarbescheinigungen
- § 140Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
- § 141Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
- § 142Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
- Anlage 1(zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
- Anlage 2(zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
- Anlage 3(zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)
- Anlage 4(zu § 20)
- Anlage 5(zu § 21 Absatz 1)
- Anlage 6(zu § 21 Absatz 1)
- Anlage 7(zu § 29)
- Anlage 8(zu § 35 Absatz 1)
- Anlage 9(zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2)
- Anlage 10(zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5)
- Anlage 11(zu § 38 Absatz 4)
- Anlage 12(zu § 40 Absatz 2)
- Anlage 13(zu § 41 Absatz 2)
- Anlage 14(zu § 41 Absatz 3)
- Anlage 15(zu § 42 Absatz 2)
- Anlage 16(zu § 43 Absatz 2)
- Anlage 17(zu § 47 Absatz 1)
- Anlage 18(zu § 47 Absatz 4)
- Anlage 19(zu § 49 Absatz 1)
- Anlage 20(zu § 49 Absatz 4 und 5)
- Anlage 21(zu § 53)
- Anlage 22(zu § 54)
- Anlage 23(zu § 58)
- Anlage 24(zu § 78 Absatz 3 Nummer 2)
- Anlage 25(zu § 78 Absatz 3 Nummer 3)
- Anlage 26(zu § 78 Absatz 3 Nummer 4)
- Anlage 27(zu § 78 Absatz 3 Nummer 5)
- Anlage 28(zu § 79 Absatz 4 Nummer 1)
- Anlage 29(zu § 79 Absatz 4 Nummer 2)
- Anlage 30(zu § 89 Absatz 1)
- Anlage 31(zu § 90 Absatz 2)
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