§ 53 – Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung

BINSCHPERSV · Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 53 BINSCHPERSV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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