Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BINSCHSTRO2012ABWV_5 · 6 Normen
- § 1Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 2Verhaltenspflichten des Schiffsführers und der für Kurs und Geschwindigkeit verantwortlichen Person
- § 3Ordnungswidrigkeiten
- § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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