Anlage 1 – Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates,

BINSCHSTRO_2012 · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, Anlageband zu Nr. 1, S. 213)
A : Österreich
B : Belgien
BG : Bulgarien
BIH : Bosnien und Herzegowina
BY : Weissrussland
CH : Schweiz
CZ : Tschechische Republik
D : Deutschland
F : Frankreich
FI : Finnland
HR : Kroatien
HU : Ungarn
I : Italien
L : Luxemburg
LT : Litauen
MD : Republik Moldavien
MLT : Malta
N : Niederlande
NO : Norwegen
P : Portugal
PL : Polen
R : Rumänien
RUS : Russische Föderation
SE : Schweden
SI : Slowenien
SRB : Serbien
SK : Slowakei
UA : Ukraine

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 BINSCHSTRO_2012 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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