Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
BKRFQG_2020 · 30 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
- § 3Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
- § 4Besitzstand
- § 5Weiterbildung
- § 6Ausbildungs- und Prüfungsort
- § 7Nachweis der Qualifikation
- § 8Pflicht zum Mitführen des Nachweises
- § 9Anerkennung von Ausbildungsstätten
- § 10Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
- § 11Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
- § 12Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 13Registerführende Behörde
- § 14Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
- § 15Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 16Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 17Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 18Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
- § 19Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
- § 20Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
- § 21Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
- § 22Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 23Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
- § 24Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
- § 25Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
- § 26Löschung der Daten
- § 27Verordnungsermächtigung
- § 28Bußgeldvorschriften
- § 30Übergangsvorschriften
Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.