Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
BMELBGEBV · 10 Normen
- § 1Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 2Höhe der Gebühren und Bestimmung der Auslagen
- § 3Zeitgebühr
- § 4Entstehung der Gebührenschuld bei Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes, die Sortenzulassung, die Verlängerung der Sortenzulassung und die Eintragung eines weiteren Züchters
- § 5Prüfungsgebühren
- § 6Jahresgebühren, Überwachungsgebühren
- § 7Übergangsvorschrift
- § 8Inkrafttreten
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.