§ 3 – Standards der Datenübermittlung

BMELDD_V_1_2015 · Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden

(1)OSCI-XMeld ist der am 23. Juli 2003 auf der Grundlage des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil – (DSMeld) herausgegebene Standard einer technischen Beschreibung des Datensatzes für Datenübermittlungen im Bereich des Meldewesens.
(2)OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein Datenübermittlungsprotokoll.
(3)Der von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) am 1. Mai 2014 herausgegebene DSMeld legt Form und Inhalt der zu übermittelnden Daten fest.
(4)Das Datenaustauschformat OSCI-XMeld, das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport und der DSMeld sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. Sie können beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, bezogen werden.
(5)Änderungen des Datenaustauschformats OSCI-XMeld, des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport sowie des DSMeld werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesanzeiger bekannt gemacht. In der Bekanntmachung sind das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung anzugeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 BMELDD_V_1_2015 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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