§ 2 – Uniform

BPRDGRUNIFANO · Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

Die Soldatinnen und Soldaten tragen 1.die Anzugarten nach § 3,
2.die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
3.die Dienstgradabzeichen nach § 5.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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