§ 17 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

BRAUM_AUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin vom 22. Februar 2007 (BGBl. I S. 186, 1202) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 BRAUM_AUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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