§ 122
BRRG · Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 07.04.2025 – 2 B 59/25
- BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 – 2 C 27/11
Beamte, die aufgrund der Sonderbestimmungen des Einigungsvertrages ernannt worden sind, ohne die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, haben keinen Anspruch auf den Zuschuss aus § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (juris: BesÜV 2).
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