§ 123
BRRG · Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 30.01.2014 – 2 C 12/13
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.12.2010 – 2 B 506/09
- Der Aushändigung einer Ernennungsurkunde bedarf es im Falle einer Versetzung grundsätzlich nicht. Der Genehmigungsvorbehalt des § 1 Abs. 2 Satz 1 KomBeamtVorschaltG betrifft nicht Versetzungen.
Der Aushändigung einer Ernennungsurkunde bedarf es im Falle einer Versetzung grundsätzlich nicht. Der Genehmigungsvorbehalt des § 1 Abs. 2 Satz 1 KomBeamtVorschaltG betrifft nicht Versetzungen.
- Die Rücknahme des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherren zur Abordnung eines Beamten ist kein Verwaltungsakt.
Die Rücknahme des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherren zur Abordnung eines Beamten ist kein Verwaltungsakt.
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