§ 2 – Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

BSV_2001 · Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001

(1)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2001 monatlich 346 Deutsche Mark.
(2)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2001 monatlich 290 Deutsche Mark.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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