§ 5 – Zahlungen für Kindererziehungszeiten
BSV_2001 · Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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