§ 8 – Besondere Veranstaltungen, Pachtbetriebe

BTHAUSO_2025 · Hausordnung des Deutschen Bundestages

(1)Über die Überlassung von Räumlichkeiten des Bundestages für Veranstaltungen von Behörden, Organisationen oder anderen Stellen entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Bundestages. Das Verfahren bei der Vergabe und Nutzung von Räumlichkeiten der Fraktionen bleibt unberührt.
(2)Werden Räumlichkeiten in den Gebäuden des Bundestages für Veranstaltungen überlassen, kann der Deutsche Bundestag von Veranstaltenden verlangen, dass hierzu nur Besucherinnen und Besucher zugelassen werden, die sich im Besitz einer von den Veranstaltenden ausgestellten Eintrittskarte befinden.
(3)Bei Veranstaltungen nach Absatz 1 gilt die Hausordnung sinngemäß. Das Gleiche gilt für Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages.
(4)Soweit Dritten Räumlichkeiten auf Grund von Pacht- oder Mietverträgen überlassen werden, sind die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen maßgebend.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 BTHAUSO_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 8 BTHAUSO_2025 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.