Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
BTMVV_1998 · 22 Normen
- § 1Grundsätze
- § 2Verschreiben durch einen Arzt
- § 3Verschreiben durch einen Zahnarzt
- § 4Verschreiben durch einen Tierarzt
- § 5Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
- § 5aVerschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
- § 5bSubstitutionsregister
- § 5cVerschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- § 5dVerschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- § 6Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes
- § 7Verschreiben für Kauffahrteischiffe
- § 8Betäubungsmittelrezept
- § 9Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
- § 10Betäubungsmittelanforderungsschein
- § 11Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein
- § 12Abgabe
- § 13Nachweisführung
- § 14Angaben zur Nachweisführung
- § 15Formblätter
- § 16Straftaten
- § 17Ordnungswidrigkeiten
- § 18Übergangsvorschrift
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.