§ 10 – Zertifizierungsverfahren; Verordnungsermächtigung

BTTG · Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes

(1)Die Pflichten zum Nachweis der Einhaltung des Tariftreueversprechens nach § 9 gelten nicht für Auftragnehmer, wenn diese jeweils ein geeignetes Zertifikat einer der in den Vergabeverordnungen genannten Präqualifizierungsstellen vorlegen. Das Zertifikat erhalten Auftragnehmer, Nachunternehmer oder Verleiher, die nach § 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes tarifgebunden sind oder die an eine kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie gebunden sind. Soweit deren Tarifverträge oder deren kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien zuungunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der einschlägigen Rechtsverordnung abweichen, wird das Zertifikat mit dem Ausweis der Abweichung erteilt. Andere Auftragnehmer, Nachunternehmer oder Verleiher erhalten das Zertifikat, wenn sie nachweisen, dass sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens Arbeitsbedingungen der einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 gewähren.
(2)Ein Auftragnehmer kann die Pflicht zur Sicherstellung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 insbesondere dadurch erfüllen, dass er sich von Nachunternehmern oder von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern ein Zertifikat im Sinne des Absatzes 1 vorlegen lässt. Die Zertifizierung nach Absatz 1 lässt das Kontrollrecht der Prüfstelle Bundestariftreue nach § 8 Absatz 2 unberührt.
(3)Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates näher zu bestimmen, welche Anforderungen an die Eignung eines Zertifikates nach Absatz 1 zu stellen sind und wie das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats durchzuführen ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 BTTG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 10 BTTG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.