Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr
BWBBG_2026 · 20 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Ausnahmen auf Basis des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- § 3Ausnahmen von den Voraussetzungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- § 4Ausnahmen von den Voraussetzungen der Vergabeverordnungen
- § 5Ausnahmen vom Haushaltsrecht
- § 6Ausnahme von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen; Prüfung weiterer Ausnahmen
- § 7Marktverfügbarkeit; Vergabereife
- § 8Abweichungen vom Losgrundsatz
- § 9Anpassungen des Vergabeverfahrens
- § 10Unwirksamkeit des Vertrages und alternative Sanktionen
- § 11Angebote aus Drittstaaten
- § 12Gemeinsame europäische Beschaffung
- § 13Zentrale Beschaffungsstellen
- § 14Stärkung innovativer Beschaffungen
- § 15Beschleunigte Verfahren vor der Vergabekammer
- § 16Beschleunigte sofortige Beschwerde
- § 17Auftragsänderungen
- § 18Erweiterungen von Rahmenvereinbarungen
- § 19Übergangsregelungen
- § 20Außerkrafttreten
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.