§ 1 – Errichtung und Aufgaben des Beirats

D_BV · Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen

(1)Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.
(2)Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 D_BV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 D_BV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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