Art. 13 – Inkrafttreten

DIENSTR_NDG_2 · Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)

Artikel 10 Abs. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1978, Artikel 3 Nr. 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1979, Artikel 11 am Tage nach der Verkündung in Kraft; im übrigen tritt das Gesetz am 1. Oktober 1979 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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