§ 3 – Organe

DIMRG · Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe: 1.das Kuratorium,
2.den Vorstand und
3.Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 DIMRG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 3 DIMRG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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