Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
DJUBV · 8 Normen
- § 1Persönlicher Geltungsbereich
- § 2Dienstjubiläen, Dankurkunden und Dienstjubiläumszuwendungen
- § 3Berücksichtigungsfähige Zeiten
- § 4Aushändigung der Dankurkunde
- § 5Zurückstellung oder Hinausschiebung der Aushändigung der Dankurkunde und der Gewährung der Zuwendung
- § 6Zuständigkeit
- § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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